WIE IST ES MIT LANGFRISTIGER VERMIETUNG?
- Wie fängt man an
- Besichtigungen
- Reservierung
- Mietvertrag, Kaution, Miete und Gebühren
- Anmelden zum vorübergehenden Aufenthalt
- Übergabe der Immobilie zur Nutzung
- Beendigung der Miete
- Wie fängt man an
- Der einfachste Weg ist eine E-Mail oder ein Telefonat von Ihnen mit konkreten ID-Ziffern (bei jedem Inserat in der rechten oberen Ecke oder allgemeine Wünsche: Budget, Größe der Wohnung/des Hauses, Anzahl der Personen, Mietdauer, eingerichtete Wohnung und Ihre speziellen Wünsche wie Internet, Parkplatz usw.).
- Ihre E-Mail bearbeiten wir im Laufe des Tages, warten Sie bitte auf eine Antwort – der Makler bereitet das Angebot für Sie vor.
- Besichtigungen
- Zu dem von Ihnen gewählten Termin bereitet Ihr Makler die Besichtigungen vor, und zwar so, dass Sie möglichst alle in Frage kommenden Immobilien hintereinander besichtigen können. Wir sparen Ihnen Zeit. Nach Vereinbarung führen wir auch am Wochenende Besichtigungen durch.
- Reservierung
- Wenn Sie sich eine Immobilie ausgesucht haben und den Mietvertrag nicht gleich abschließen wollen oder können, so riskieren Sie, dass die Immobilie an andere Personen vermietet wird. Wir empfehlen Ihnen, eine verbindliche Reservierung vorzunehmen. Die Reservierung ist nach Abschluss eines einfachen Reservierungsvertrags und Zahlen der Reservierungsgebühr komplett. Die Gebühr ist in Höhe einer Monatsmiete + 19 % MwSt. Nach Bezahlen der Reservierung ist der Immobilienbesitzer vertraglich gebunden, das Vermietungsangebot zu beenden.
- Mietvertrag, Kaution, Miete und Gebühren
- Ein langfristiger Mietvertrag wird für die Dauer von mindestens 12 Monaten abgeschlossen.
- HHR (Happy House Rentals) legt immer einen zweisprachigen Vertrag vor (CZ/ENG). Je nach Ihren Wünschen können wir auch andere Sprachen in der Übersetzung vorlegen.
- Den Mietvertrag können Sie als physische oder juristische Person abschließen.
- Ein Mietvertrag ist in Tschechien mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündbar.
- Beim Vertragsabschluss fordert der Besitzer eine Kaution zur Sicherheit, meistens in Höhe von einer 1- oder 2-monatigen Miete. Die Kaution wird Ihnen nach der Kontrolle bei der Übergabe der Immobilie zu Vertragsende zurückgegeben. Der Besitzer ist berechtigt, die Kaution für Schadensersatz oder im Laufe der Vermietung entstandenen Verluste, oder für nicht gezahlte Miete und Zahlungen für Energie und Wasser zu verwenden.
- Die Miete ist meistens monatlich fällig, entweder per Banküberweisung oder in Bargeld.
- Die Wohnungsmiete ist in Tschechien nicht mit MwSt. belastet.
- Die im Zusammenhang mit der Nutzung der Immobilie stehenden Gebühren (Strom, Gas, Müllabfuhr und Dienstleistungen für gemeinsame Räume) werden meistens monatlich beglichen und sind nicht Bestandteil der Miete.
- Verträge mit Lieferanten von Energie und Wasser können direkt mit Ihnen abgeschlossen oder über den Besitzer verrechnet werden. Der Besitzer ist verpflichtet, Ihnen die Abrechnung ordnungsgemäß mindestens 1 Mal jährlich vorzulegen.
- Die Gebühr für den Mietvertragsabschluss und den Service während der ganzen Mietdauer beträgt für das HHR-Büro eine 1-monatige Miete + 19 % MwSt. Wir stehen Ihnen bei eventuellen Problemen jederzeit über die ganze Laufzeit des Mietvertrags und bei Auslaufen des Vertrags zur Verfügung.
- Anmelden zum vorübergehenden Aufenthalt
- Der Besitzer der Immobilie ist verpflichtet, auf Wunsch den vorübergehenden Aufenthalt unter der Adresse, unter der Sie den Mietvertrag abgeschlossen haben, zu genehmigen. Das Formular für die Ausländerpolizei in der Tschechischen Republik stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Es ist unbedingt erforderlich für Ihr Visum.
- Übergabe der Immobilie zur Nutzung
- Die Übergabe erfolgt immer unter Anwesenheit des Immobilieneigentümers und des HHR-Maklers.
- Bei der Übergabe muss das Übergabeprotokoll ausgefüllt werden, es muss den Zählerstand von Strom und Wasser, die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie die Beschreibung aller eventuellen Mängel der Immobilie enthalten.
- Wenn Sie Interesse haben, können wir eine Fotodokumentation über den Zustand der Wohnung bei der Übergabe anfertigen.
- Beendigung der Miete
- Der Mietvertrag läuft mit Verstreichen der Zeit aus, für den er abgeschlossen war oder durch Kündigung mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und per Einschreiben an den Besitzer der Immobilie geschickt werden.
- Über eine Kündigung informieren Sie stets das HHR-Büro im Voraus, Sie ersparen sich unnötige Probleme.
Haben Sie irgendwelche Fragen, fragen Sie uns....
Bemerkungen
Uns interessiert, wie Sie mit unserem Service zufrieden waren. Im Falle irgendwelcher Bemerkungen oder Anregungen zum Zustand der Wohnung oder der Arbeit Ihres Maklers kontaktieren Sie direkt die Firmeninhaberin.